Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.02.1985 - 3 Ws 106/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung der Pflichten eines Pflichtverteidigers bei Ablehnung der Fertigung einer Revisionsbegründung aufgrund Überlastung; Rechtfertigung der Entpflichtung eines Pflichtverteidigers bei Pflichtverletzung ohne triftigen Grund; Möglichkeit der Beiordnung eines anderen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 143
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 11.10.1984 - 33 Js 66464/81
- OLG Frankfurt, 01.02.1985 - 3 Ws 106/85
Papierfundstellen
- StV 1985, 225
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 19.04.1979 - 1 Ws 122/79
Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Durchführung des Verfahrens; Grobe …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1985 - 3 Ws 106/85
Damit läßt er den Angeklagten ohne triftigen Grund "im Stich" und verletzt eindeutig die mit der Pflichtverteidigerbestellung übernommenen Pflichten (vgl. OLG Stuttgart MDR 1979, 780).
- OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95
Flachslanden-Prozesse
- die Weigerung des Pflichtverteidigers, für den Angeklagten eine Revisionsbegründung zu fertigen (OLG Frankfurt, StV 85, 225). - OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02
Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen …
Diese besteht darin, dass er aus sachfremden Erwägungen und ohne weitere Prüfung die mit der Pflichtverteidigerbestellung übernommenen Pflichten verletzt und den Angeklagten ohne triftigen Grund "im Stich" lässt (OLG Frankfurt, StV 1985, 225).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 07.03.1984 - 1 Ws 65/84, 1 Ss 40/84 |
Zitiervorschläge
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. März 1984 - 1 Ws 65/84, 1 Ss 40/84 (https://dejure.org/1984,5405)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- StV 1985, 225
Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.02.1984 - 1 Ss OWi 46/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1985, 225
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen
Die Erörterung gerichtskundiger Tatsachen in der Hauptverhandlung gehört zu den "wesentlichen Förmlichkeiten" gemäß § 273 Abs. 1 StPO und ist im Protokoll über den Gang der Hauptverhandlung zu vermerken (Abweichung von BGH NJW 1963, 598; OLG Hamm NJW 1956, 1729 f [OLG Hamm 04.05.1956 - 3 Ss 255/56]; OLG Hamm VRS 41, 49 f; OLG Koblenz VRS 63, 130; OLG Hamm VRS 67, 44 = StV 1985, 225).